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Kurzchronik zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns

Kapitel 1.3  bis landesgrundgesetzliche Erbvergleich

 

1479

Bogislaw X. vereinigt Pommern.

 

1492

Ende der Rostocker Dom­fehde, die fast zehn Jahre lang zu Kämpfen zwischen den Herzögen und der Stadt Rostock und innerhalb der Bürgerschaft der Stadt geführt hatte. Die Bürger wehrten sich mit Gewalt gegen den Plan der Herzöge, einen Domstift in der Stadt zu errichten, weil das eine Verstärkung des herzoglichen Einflusses bedeutete. Als der Rat der Stadt aber bereit war, einzulenken, kam es zum Aufstand der Handwerker. Er blieb jedoch ohne Erfolg.

 

1523 (1.Au­gust)

Die mecklenburgischen Landstände (Prälaten, Ritter und Städte) schließen sich in Sternberg zur Union der Landstände zu­ammen, um ihre innere Einheit nach außen zu dokumentieren und um geschlossen ihre Interessen gegen jedermann verteidigen zu können.

 

1532

Erbteilung Pommerns in Pommern-Wolgast (Vorpommern) und Pommern-Stettin (Hinterpommern).

 

1535

Landesherrschaft und Stände Pommerns anerkennen das evangelische Glaubensbekenntnis.

 

1549 (20.Juni)

Landesherrschaft und Stände Mecklenburgs erkennen das evangelische Glaubensbekenntnis an.

Die Prälaten als Stand gibt es fortan nicht mehr. Die Kirchengüter teilen Landesherrschaft, Ritterschaft und Städte unter sich auf.

 

1621 (3.März)

Zweite Hauptteilung Mecklenburgs. Durch einen Erbvertrag zwischen Adolf Friedrich I. (Schw­erin) und Johann Albrecht II. (Güstrow) wird Mecklenburg in zwei Herzogtümer geteilt.

 

1628

Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) erreicht Mecklenburg und der kaiserliche General Albrecht von Wallenstein wird Herzog in Mecklenburg bis zu seiner Entlassung 1630. Er residiert in Güstrow, leitet Reformen ein und beschränkt die Rechte der Stände. Nach der Rückkehr der mecklenburgischen Herzöge werden alle Veränderungen rückgängig gemacht.

 

1637

Mit dem Tode Bogislaw XIV. stirbt das pommersche Fürstenhaus aus.

 

1648

Durch den Westfälischen Frieden werden die Bistümer Ratzeburg und Schwerin an Mecklenburg gegeben. Es verliert dafür Wismar, die Insel Poel und Neukloster (bis 1803) an Schweden.

Pommern-Wolgast sowie Stettin und Wolin werden schwedisch.

1701 (8.März)

Dritte (und letzte) Hauptteilung Mecklenburgs. Friedrich Wilhelm (Schwerin) und sein Onkel Adolf Friedrich II. (N­eustrelitz) teilen das Land in zwei Herzogtümer, in Meclenburg-Strelitz (mit Ratzeburg) und Mecklenburg-Schwerin. Erst 1934 werden beide Länder vereinigt.

 

1720

Pommern südlich der Peenelinie fällt an Preußen.

 

1755 (18.April)

Nach Jahrzehnten heftiger, z.T. blutiger Auseinandersetzungen zwischen den mecklenburgischen Großherzögen und den Ständen wird der landesgrundgesetzliche Erbvergleich geschlossen. Dieser schreibt die ständische Verfassung fest. Die Großherzöge können nur gemeinsam mit den Ständen beide Länder regieren.

 

H.Koch (XII/91)

 

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